CODE-OF-CONDUCT

VERHALTENSKODEX FÜR MITARBEITER UND LIEFERANTEN

 

1. Vorwort

 

SCHAFFRATH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die in diesem Verhaltenskodex genannten Anforderungen, einhalten.

 

2. ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE

 

2.1 ARBEITSBEDINGUNGEN, -ZEITEN UND LÖHNE

Wir erwarten von unseren Lieferanten, für faire Arbeitsbedingungen einzustehen und den jeweils geltenden Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen zu entsprechen. Überstunden werden jeweils im rechtlichen Rahmen geleistet.
Arbeitnehmer sollten alle sieben Tage mindestens einen freien Tag haben. Lokale Gesetze und Verordnungen zur Höchstarbeitszeit und Urlaubszeit sind vom Lieferanten zu respektieren. Der Lieferant achtet auf eine angemessene Entlohnung auf vertraglicher Basis, die den jeweils gesetzlich garantierten Mindestlohn einhält und sich am jeweiligen, nationalen Arbeitsmarkt orientiert.

 

2.2 BELÄSTIGUNG UND DISKRIMINIERUNG

Der Lieferant muss jegliche Form der Belästigung wie beispielsweise sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische oder körperliche Nötigung oder Beschimpfung mit allen Mitteln unterbinden. Ungeachtet ihrer persönlichen Merkmale, einschließlich des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung muss jede Einzelperson oder Gruppe gleichbehandelt werden.

 

2.3 VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit lassen, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen, insbesondere auch im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich. Hierzu gehört auch das Recht, sofern gesetzlich vorgesehen, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen.

 

2.4 ZWANGSARBEIT UND MENSCHENHANDEL

Der Lieferant muss jegliche Art von moderner Sklaverei unterbinden. Beispiele hierfür sind Zwangsüberstunden, die Zurückhaltung von Ausweispapieren sowie Menschenhandel.

 

2.5 KINDERARBEIT UND JUNGE ARBEITNEHMER

Der Lieferant verpflichtet sich, keine Kinder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters zu beschäftigen (gemäß ILO-Konvention 138). Darüber hinaus wird von Lieferanten erwartet, sicherzustellen, dass junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeitsbedingungen geschützt werden, die für Ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind. Der Lieferant sollte gewährleisten, dass die Aufgaben der jungen Arbeitnehmer den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.

 

2.6 GESUNDHEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT

Der Lieferant muss über Arbeitsschutzmaßnahmen verfügen, welche die lokalen rechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Lieferant muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze, Maschinen, Ausstattung und Prozesse unter seiner Kontrolle sicher und ohne Risiken für die Gesundheit sind. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung ausreichende Mittel für Gesundheit und Sicherheit bereitzustellen und eine regelmäßige Risikobeurteilung und -berichterstattung durchzuführen, um die kontinuierliche Verbesserung des Systems zu gewährleisten. Der Einsatz eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001 oder vergleichbar wird empfohlen.

 

3. UNTERNEHMENSETHIK

 

3.1 UNTERLASSUNG VON STRAFHANDLUNGEN

Es wird von jedem Lieferanten erwartet, strafbare Handlungen zu unterlassen.

 

3.2 KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

SCHAFFRATH duldet keine korrupten Praktiken und geht dagegen vor. Die Lieferanten dürfen sich nicht an Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form beteiligen oder dies tolerieren. Jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Bestechung oder Vorteilsnahme, sei es durch Annahme oder durch Leisten von Zahlungen, Geschenken oder Zuwendungen jeder Art über den gesetzlichen Rahmen und das übliche Maß hinaus, ist unzulässig.

Darüber hinaus fordern wir von unseren Lieferanten sich aktiv für die Korruptions- und Betrugsprävention einzusetzen.

 

3.3 PRÄVENTION VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

Der Lieferant verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und diese weder direkt noch indirekt zu fördern.

 

3.4 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern, d.h. die Erhebung, Speicherung, Sammlung, Nutzung, Zurverfügungstellung, erfolgt nur entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Der Lieferant ist verpflichtet, in angemessener Weise mit jeglichen Informationen umzugehen und zu schützen. Daten und Informationen werden ausschließlich entsprechend ihrer Klassifizierung genutzt. Der Lieferant stellt sicher, dass zu schützende Daten sachgerecht erhoben, verarbeitet, gesichert und gelöscht werden. Er stellt darüber hinaus sicher, dass die technischen Informationssysteme ausreichend gegen Cybergefahren gesichert sind, indem die üblichen Standards (z.B. Virenschutz, Verschlüsselung, Segmentierungen, Rollen und Rechtemanagement etc.) eingehalten werden.

 

3.5 FAIRER WETTBEWERB UND KARTELLRECHT

Der Lieferant achtet den fairen und freien Wettbewerb. SCHAFFRATH erwartet von seinen Lieferanten sich an die jeweils geltenden wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben zu halten. Darunter fallen Geschäftspraktiken, die rechtswidrig den Wettbewerb einschränken, der unsachgemäße Austausch von Wettbewerbsinformationen sowie Preisabsprachen, Angebotsmanipulationen oder eine missbräuchliche Marktzuteilung.

 

3.6 INTERESSENKONFLIKTE

Die Lieferanten müssen für SCHAFFRATH relevante Interessenkonflikte gegenüber SCHAFFRATH vermeiden und offenlegen, sofern diese die Geschäftsbeziehung beeinflussen könnten. Entscheidungen werden aus- schließlich auf sachlicher Basis getroffen.

 

3.7 MATERIELLES UND GEISTIGES EIGENTUM

Der Lieferant verpflichtet sich den Schutz des geistigen Eigentums zu respektieren und entlang der gesamten Lieferkette zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für materielles Eigentum von SCHAFFRATH, welches vor Verlust, Entwendung oder falschem Gebrauch geschützt werden muss.

 

3.8 EXPORTKONTROLLEN UND WIRTSCHAFTSSANKTIONEN

Der Lieferant beachtet strikt die Einhaltung aller jeweils geltenden Verordnungen und Gesetze für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen sowie dem Zahlungsverkehr. Bei den geschäft- lichen Aktivitäten werden bestehende Sanktionen und Embargos im Rahmen der Gesetze und Verordnungen beachtet.

 

3.9 WHISTLEBLOWING UND SCHUTZ VOR VERGELTUNG

SCHAFFRATH erwartet, dass die Mitarbeiter des Lieferanten sich frei und ohne Sorge vor Vergeltungsmaßnahmen äußern können, wenn gegen die in diesem Verhaltenskodex definierten Inhalte verstoßen wird.

 

4. UMWELT

 

4.1 ALLGEMEIN

SCHAFFRATH erwartet von seinen Lieferanten negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, die aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren, zu minimieren und sorgsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen.

 

4.2 EINHALTEN VON UMWELTGESETZEN

SCHAFFRATH erwartet von seinen Lieferanten, dass sie nationale und internationale Umweltstandards und -gesetze einhalten.

 

4.3 UMWELTMANAGEMENTSYSTEME

Der Lieferant wird dazu angehalten, seinen ökologischen Fußabdruck kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern. Lieferanten mit Produktionsstandorten sollten über geeignete Umweltmanagementsysteme verfügen.

 

4.4 VERBRAUCH VON NATÜRLICHEN RESSOURCEN UND LUFTVERSCHMUTZUNG

Der Lieferant soll den Einsatz und Verbrauch von natürlichen Ressourcen, einschließlich Rohstoffe, Wasser und Energie, reduzieren bzw. vermeiden. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren. Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

 

4.5 KLIMASCHUTZ UND CO2-REDUKTION

Der Lieferant ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um Treibhausgasemissionen zu minimieren.

 

4.6 ABFALL, ABWASSER UND GEFÄHRLICHE STOFFE

Der Lieferant soll über Maßnahmen verfügen, um sowohl Abfälle als auch Abwässer zu reduzieren und diese in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Vorgaben zu behandeln. Abfälle sind weitestmöglich dem Wertstoffkreislauf (Recycling) zuzuführen. Beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen stellt der Lieferant eine verantwortungsvolle Handhabung in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsschutz sicher.

 

5. FÖRDERUNG EINER VERANTWORTUNGSVOLLEN LIEFERKETTE

Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt etabliert SCHAFFRATH Prozesse in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und erwartet dies auch von seinen Lieferanten. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.

 

6. FRAGEN STELLEN UND MÖGLICHKEITEN, UM FEHLVERHALTEN ZU MELDEN

SCHAFFRATH geht gemeldeten Hinweisen auf mögliches Fehlverhalten nach. Damit wir überhaupt erst von möglichen Regelverstößen erfahren, sind wir darauf angewiesen, dass Mitarbeiter, Geschäftspartner und Dritte mögliches Fehlverhalten melden. Dazu bedarf es der Unterstützung und Hilfe aller Beteiligten, uns bei für uns relevanten, möglichen Regelverstößen darauf hinzuweisen. Fragen zum Verhaltenskodex können Lieferanten jederzeit an die Geschäftsleitung richten. (mail@schaffrath1923.com)

 

7. EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN VON SCHAFFRATH

Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant das Unternehmen zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren.

Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen überprüft das Unternehmen mithilfe eines Self-Assessment-Fragebogens sowie risikobasierter Audits an Produktionsstandorten der Lieferanten. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber solche Audits einmal jährlich oder aus konkretem Anlass zur Überprüfung einer Einhaltung des Kodex an den Betriebsstätten des Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung durch von ihm beauftragte Personen durchführt. Der Lieferant kann einzelnen Auditmaßnahmen widersprechen, wenn durch diese, zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verletzt würden.

Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird das Unternehmen dies dem Lieferanten unverzüglich schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so hat dies der Lieferant unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam mit dem Unternehmen ein Konzept mit Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft beziehungsweise die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, kann der das Unternehmen den die Geschäfts- beziehung abbrechen und alle Verträge kündigen. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.